In Studienrichtungen ohne Aufnahmeprüfung genügt es, die allgemeine Hochschulreife nachzuweisen, um zum Studium zugelassen zu werden.
In Studienrichtungen mit Aufnahmeprüfung ist es in der Regel so, dass du die allgemeine Hochschulreife im Zeitraum zwischen dem Bestehen der Aufnahmeprüfung und dem tatsächlichen Studienbeginn nachweisen musst. Du kannst also beispielsweise im März eine Aufnahmeprüfung machen, im Juni die Matura bestehen und im Oktober dein Studium beginnen.
Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, musst du einen der folgenden Punkte erfüllen:
- Besitz eines österreichischen Reifezeugnisses (Matura, Berufsreifeprüfung)
- Besitz eines ausländischen Zeugnisses, das einem österreichischen Zeugnis entweder aufgrund einer internationalen Vereinbarung oder aufgrund einer bestätigten Anerkennung (Nostrifizierung) gleichwertig ist
- Besitz einer Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Fachhochschule oder Universität)
Als Alternative zur allgemeinen Hochschulreife gibt es die so genannte Studienberechtigungsprüfung, welche eine Zulassung für nur eine bestimmte Studienrichtung ermöglicht. Diese Prüfung ist für jeden Studiengang unterschiedlich. Weitere Informationen dazu erhältst du an der jeweiligen Hochschule.